So treten wir in Kontakt

Dies ist eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass ich mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht direkt abrechnen kann (ggf. ist jedoch eine Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren möglich, s.u.). Private Krankenversicherungen (PKV) und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Es ist notwendig, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen und vereinbarten Leistungen informieren. Ich rechne nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) ab. 

Wenn Sie auf der Suche nach einem Therapieplatz in Hildesheim für Ihr Kind sind, nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit mir auf und schildern mir kurz Ihr Anliegen. Wir klären in Ihrem oder deinem individuellen Fall, welche (Kennlern-)schritte sinnvoll bzw. notwendig sind. 

Weiter unten sind erste Informationen zu Kosten und Ablaufmodalitäten zu finden.

Privatpatient:innen und Beihilfeberechtigte

Bitte klären Sie mit Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe, ob und in welchem Umfang Kosten für Psychotherapie, psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik übernommen werden sowie ggf. bestehende Einschränkungen der Kostenübernahme. 

Selbstzahler:innen


Psychotherapeutische Termine dauern 50 Minuten und werden nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Je nach Bedarf fallen zusätzliche Honorare z.B. für Durchführung und Auswertung von Diagnostik oder die biographische Anamnese an. Dies und die Terminfrequenz besprechen wir im Einzelnen.

Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.
 

Eltern- und Familienberatung ist keine Leistung der Krankenkassen und wird deshalb immer privat in Rechnung gestellt. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Kostenerstattungsverfahren

Wenn Sie schon seit längerer Zeit auf der Suche nach einem Therapieplatz für Ihr Kind sind, kann eine außervertragliche Behandlung auf dem Wege der "Kostenerstattung" nach SGB V, §13 Abs. 3 in Frage kommen. 
Bitte fragen Sie hierzu bei Ihrer Krankenversicherung nach.

Meistens werden folgende Unterlagen benötigt:
- Dringlichkeitsbescheinigung 
- Dokumentation über Anrufe oder Erstgespräche bei niedergelassenen Psychotherapeut:innen

Kontaktieren Sie mich gerne, um weitere Fragen zu klären.